Herzlich Willkommen auf meiner Kanzleiseite.
Ich hoffe, daß Sie auf dieser Seite die notwendigen Informationen finden.
Sollten Sie aber noch Fragen haben, so rufen Sie einfach an und fragen mich persönlich.
Verhaltenstipps
1. Eine gute Vorbereitung ist der Grundstein für eine effektive Strafverteidigung.
Häufig kommt es vor, dass ein neuer Mandant mit der Ladung zu einem baldigen Hauptverhandlungstermin zu mir kommt und mich darum bittet, ihn zu verteidigen. Den Tatvorwurf kennt er nur aus der Anklageschrift, die Strafanzeige ist ihm unbekannt, den Akteninhalt kennt er nicht, was die Belastungszeugen sagen weiß er nicht, was er selbst damals bei der Polizei ausgesagt hat, weiß er auch nicht mehr. Dies sind die denkbar schlechtesten Voraussetzungen für eine gute Verteidigung.
Warum? Weil der Mandant gleich zu Beginn des Strafverfahrens gegen die wichtigste Regel verstoßen hat!
SIE SOLLTEN SCHWEIGEN.
Es gibt keinen Grund, warum Sie bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft unvorbereitet aussagen sollten. Ein frühes Geständnis können Sie auch noch abgeben, wenn Sie sich vorher mit Ihrem Rechtsanwalt beraten haben. Ganz gleich, wie freundlich der Polizist oder der Staatsanwalt auftritt, er ist nicht ihr Freund, er will nur den Fall bearbeiten. Ihr Schicksal ist ihm sicherlich egal, auch wenn er einen anderen Eindruck vermittelt. Bitte beachten Sie, dass das Befragungspersonal der Polizei in der Regel besonders geschult ist. Sie werden daher in keinem Fall die Oberhand behalten. Sollten Sie von der Polizei zur Vernehmung geladen werden, bleiben Sie besser fern. Gehen Sie statt dessen lieber zu Ihrem Rechtsanwalt.
Jeder Strafverteidiger wird in solch einem Fall sofort Ihre Verteidigung anzeigen und Akteneinsicht beantragen. Sie selbst haben keine Möglichkeit, alleine Akteneinsicht zu erhalten. Dies kann nur ein Rechtsanwalt für Sie erledigen. Nach Erhalt der Akte erfolgt die gemeinsame Auswertung des Akteninhaltes. Nur mit professionellem Beistand ist es einem Beschuldigten möglich, die weitere Verteidigungsstrategie auszuarbeiten und festzulegen. Hierzu gehört insbesondere die Vorbereitung einer Einlassung oder die Entscheidung, gezielt zu schweigen. Bei einer Einlassung wird jedes Wort auf die Goldwaage gelegt. Ein Grund mehr, diese sorgsam und mit professioneller Hilfe vorzubereiten, statt unvorbereitet bei der Polizei eine Aussage zu tätigen. Alles was Sie sagen kann nämlich auch gegen Sie verwendet werden.
2. Es ist wichtig für den Strafverteidiger zu wissen, was passiert ist. Es ist wichtiger für den Mandanten zu wissen, was passieren kann.
Für eine gute Strafverteidigung ist es sicherlich erforderlich, dass der Strafverteidiger umfassend informiert ist. Hierdurch wird abgesichert, dass der Strafverteidiger alle Optionen und Eventualitäten berücksichtigen kann. Im Gegenzug ist es für den Mandanten von immenser Bedeutung, wenn er weiß, was genau ihn erwarten kann. Dies betrifft nicht nur ein mögliches Strafmaß, sondern auch unliebsame Nebenfolgen einer eventuellen Verurteilung.
Durch die gezielte Auswertung des Akteninhaltes kann zudem vermieden werden, dass das Strafverfahren eine unliebsame Wendung nimmt. Bereits die unvorbereitete Frage an einen Zeugen kann dazu führen, dass die Antwort katastrophale Folgen für den Angeklagten hat.
3. Warten kann fatal sein!
Es kann fatale Folgen haben erst einmal abzuwarten ob und was passieren wird. Je früher ein Anwalt tätig wird umso mehr ist er in de Lage die Situation zu Ihren Gunsten zu beeinflussen. Viel zu häufig kommen Mandanten erst wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. In solchen Fällen kann es dann sein, daß der Anwalt nur noch versuchen kann ein günstiges Urteil zu erwirken, obwohl er vielleicht vorher in der Lage gewesen wäre das Verfahren in andere Bahnen zu lenken.