Herzlich Willkommen auf meiner Kanzleiseite.
Ich hoffe, daß Sie auf dieser Seite die notwendigen Informationen finden.
Sollten Sie aber noch Fragen haben, so rufen Sie einfach an und fragen mich persönlich.
Scheidung
Sie wollen sich scheiden lassen, können sich aber ihrer Meinung nach keinen Anwalt leisten?
Auch für ein Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat grundsätzlich jeder, der nur über ein geringes Einkommen verfügt, also z. B. Personen die Arbeitslosengeld oder gar Leistung nach Hartz IV beziehen. Die Prozesskostenhilfe deckt grundsätzlich die Kosten des eigenen Anwalts und die Gerichtskosten ab.
Es ist grundsätzlich auch möglich, das Scheidungsverfahren mit nur einem Anwalt auf der Antragstellerseite durchzuführen. Zwingende Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin im Scheidungstermin selbst keinerlei Anträge stellt. Für die bloße Zustimmung zur Scheidung ist keine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben.
Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besprechungstermin, ich berate Sie gerne.